Die Gas-Hauptprüfung (G10) nach ÖVGW in Wien: Pflichten, Ablauf & Eigentümerhaftung

Die Gas-Hauptprüfung (G10) nach ÖVGW in Wien: Pflichten, Ablauf & Eigentümerhaftung
Kurze Antwort: Gasinnenleitungen in Wien müssen alle 12 Jahre durch einen konzessionierten Installateur geprüft werden (ÖVGW G10). Ohne gültigen Prüfbefund droht die Sperrung des Gaszählers durch Wiener Netze und bei einem Schadensfall Haftung des Eigentümers.
Inhaltsverzeichnis

1. Wann ist eine G10-Prüfung fällig?

Die ÖVGW-Richtlinie G10 schreibt vor, dass Gasinnenleitungen alle 12 Jahre auf Dichtheit und Gebrauchsfähigkeit geprüft werden müssen. Der Stichtag ergibt sich aus dem Datum der letzten Prüfung, das im Anlagenbuch eingetragen ist.

Wenn Sie das Anlagenbuch Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses nicht kennen oder es nicht auffindbar ist: Das ist ein klares Zeichen, dass die Prüfung schon länger ausständig ist. In diesem Fall sollte umgehend eine Prüfung beauftragt werden.

Die Prüfpflicht gilt für alle Gasinnenleitungen ab dem Gaszähler. Das umfasst alle Leitungen innerhalb der Wohnung oder des Hauses, die Gas zur Therme, zum Herd oder zu anderen Gasgeräten transportieren.

Außerdem ist eine G10-Prüfung nach jeder Gasinstallationsarbeit verpflichtend, unabhängig vom 12-Jahres-Zyklus. Das betrifft: Verlegung neuer Leitungen, Küchenumbau mit Gasanschluss, Thermentausch, Anschluss neuer Gasgeräte. Mehr dazu im Artikel Was ist bei Gasleitungsverlegung im Küchenumbau erlaubt.

2. Was bei der G10-Prüfung gemessen wird

Die G10-Prüfung besteht aus drei Phasen, die aufeinander aufbauen. Der Installateur bringt ein kalibriertes Digitalmessgerät mit, das direkt am Gaszähler angeschlossen wird.

Phase 1: Festigkeitsprüfung. Die Leitung wird mit 1 bar Überdruck beaufschlagt. Das prüft, ob die mechanische Integrität der Rohre und Verbindungen ausreicht. Eine Leitung, die diesen Test nicht besteht, hat ein strukturelles Problem, kein bloßes Dichtigkeitsproblem.

Phase 2: Dichtheitsprüfung. Mit 150 mbar Prüfdruck wird über 10 Minuten gemessen, ob ein Druckabfall messbar ist. Ein messbarer Druckabfall bedeutet: Irgendwo tritt Gas aus.

Phase 3: Gebrauchsfähigkeitsprüfung. Das Messgerät ermittelt die exakte Gasleckmenge in Litern pro Stunde unter Betriebsbedingungen (20 bis 25 mbar). Das ist die entscheidende Zahl für die Einstufung der Anlage.

Praxis-Tipp von Sebastian Winter: Ich bringe bei jedem Prüftermin ein geeichtes Digitalmessgerät mit. Das Ergebnis steht in Echtzeit am Display. Viele Kunden sind überrascht, wie präzise die Messung ist. Ein einfaches "Schnüffeln" mit einem Handmessgerät ist keine G10-Prüfung und ersetzt den offiziellen Prüfbefund nicht.

3. Ergebnis der Prüfung: Was die drei Stufen bedeuten

Gasverlust pro StundeEinstufungKonsequenz
Unter 1 Liter/StundeUneingeschränkte GebrauchsfähigkeitPrüfbefund für 12 Jahre, keine Maßnahmen nötig
1 bis 5 Liter/StundeVerminderte GebrauchsfähigkeitInstandsetzung innerhalb von 4 Wochen (z.B. Prodoral-Sanierung oder Neuverrohrung)
Über 5 Liter/StundeKeine GebrauchsfähigkeitSofortige Außerbetriebnahme, Gassperre bis zur abgeschlossenen Sanierung

Die Stufe "verminderte Gebrauchsfähigkeit" bedeutet nicht, dass die Anlage sofort gesperrt wird. Sie darf weiter betrieben werden, solange die Instandsetzung innerhalb von 4 Wochen nachgewiesen wird. Eine schriftliche Bestätigung über die geplante Sanierung reicht für diese Übergangszeit.

4. Was nach der Prüfung passiert: Prüfbefund und Anlagenbuch

Nach der Prüfung erhält der Eigentümer oder Mieter direkt vor Ort das behördlich anerkannte Prüfzertifikat (Prüfbefund). Dieses Dokument muss im Anlagenbuch der Wohnung oder des Hauses abgelegt werden.

Was auf dem Prüfbefund steht: Datum der Prüfung, Prüfer und Betrieb (mit Zulassungsnummer), Messergebnis in Litern pro Stunde, Einstufung der Anlage, nächstes Fälligkeitsdatum.

Hausverwaltungen in Wien verlangen diesen Befund regelmäßig. Wiener Netze kann ihn ebenfalls anfordern. Bei einem Verkauf der Wohnung ist der aktuelle Prüfbefund ein wichtiges Dokument.

5. Wer darf eine G10-Prüfung in Wien durchführen?

Ausschließlich konzessionierte Gasinstallateur-Meisterbetriebe dürfen die G10-Prüfung durchführen und den offiziellen Prüfbefund ausstellen. Das ist in der ÖVGW-Richtlinie G10 klar geregelt.

Ein Heizungstechniker ohne Gaskonzession, ein Schlosser oder ein Elektriker darf keine G10-Prüfung durchführen. Ein Befund, der nicht von einem konzessionierten Meisterbetrieb ausgestellt wurde, ist rechtlich ungültig.

Die Konzessionsnummer des Betriebs muss auf dem Prüfbefund aufgeführt sein. Wenn sie fehlt, sollten Sie das Dokument nicht akzeptieren.

6. Was passiert ohne gültigen Prüfbefund

Ohne gültigen Prüfbefund kann die Wiener Netze den Gaszähler sperren. Das passiert bei Routinekontrollen oder auf Hinweis des Rauchfangkehrers, der die Gasleitungssituation bei seiner Kontrolle beurteilen kann.

Im Schadensfall ist die Konsequenz noch gravierender: Gebäude- und Feuerversicherungen verlangen den Nachweis, dass alle Prüfpflichten eingehalten wurden. Fehlt der G10-Befund, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Der Eigentümer haftet dann persönlich.

Hausverwaltungen, die die Prüfpflicht für verwaltete Gebäude nicht wahrnehmen, riskieren zusätzlich zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bei Fahrlässigkeitsvorwürfen.

7. Besonderheiten im Wiener Altbau

In Wiener Gründerzeit-Altbauten wurden Gasleitungen ursprünglich mit Hanf gedichtet. Hanf trocknet mit den Jahrzehnten aus und verliert seine Dichtwirkung. Das ist der häufigste Befund bei der G10-Prüfung in älteren Gebäuden.

Wenn eine G10-Prüfung eine Leckrate von 1 bis 5 Litern pro Stunde ergibt, ist im Altbau oft keine Neuverrohrung nötig. Das Prodoral-Flutverfahren (Innensanierung der Leitung mit einem chemischen Dichtstoff) kann die Leckage ohne Aufstemmen beheben. Mehr dazu im Artikel Wie funktioniert Rohrsanierung ohne Aufstemmen in Wien.

Bei der G10-Prüfung im Altbau sollte der Installateur auch die Kaminzugverhältnisse beurteilen. In Gründerzeithäusern sind die Kaminzüge oft für mehrere Wohnungen gemeinschaftlich angelegt. Eine unzureichende Ableitung von Abgasen ist ein separates Sicherheitsrisiko, das bei der Gelegenheit mitgeprüft werden kann.

8. Häufige Fragen

Muss ich als Mieter die G10-Prüfung selbst in Auftrag geben?
In der Regel ist das Hauseigentümer oder Hausverwaltung zuständig. Bei einer eigenständig eingebauten Gastherme (Mietereigentum) ist der Mieter für die Prüfung dieser Anlage verantwortlich. Im Zweifel bei der Hausverwaltung nachfragen, wer zuständig ist und wann die letzte Prüfung war.
Wie lange dauert eine G10-Prüfung?
Für eine Standardwohnung mit einer Gastherme und einem Gasherd dauert die Prüfung 45 bis 90 Minuten. Bei großen Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamen Steigleitungen und mehreren Wohnungen kann es einen halben Tag dauern.
Was kostet eine G10-Prüfung in Wien?
Für eine Einzel-Wohnung liegt der Preis bei 150 bis 300 Euro inkl. Prüfbefund. Bei Mehrfamilienhäusern werden Mengenrabatte vereinbart. Die Prüfung ist eine Pflichtleistung, aber kein teures Sonderprojekt.
Kann die G10-Prüfung mit dem Thermentausch kombiniert werden?
Ja, und das empfehle ich oft. Beim Thermentausch muss die Gasleitung sowieso geöffnet und wieder angeschlossen werden. Danach ist eine G10-Prüfung ohnehin Pflicht. Wer beides in einem Termin erledigt, spart Zeit und einen zweiten Hausbesuch.
Muss ich bei der G10-Prüfung zu Hause sein?
Ja. Der Installateur braucht Zugang zum Gaszähler, zur Therme und zu allen Gasgeräten in der Wohnung. Die Geräte müssen zugänglich und kurzfristig abstellbar sein. Ein Termin dauert weniger als zwei Stunden, also ist der Aufwand überschaubar.
Sebastian Winter Gas- und Sanitärtechnikermeister

Über den Autor: Sebastian Winter

Konzessionierter Gas- & Sanitärtechnikermeister • Allkommerz GmbH

Sebastian Winter führt den traditionsreichen Wiener Meisterbetrieb in der Hetzendorfer Straße 77–79a. Mit über 15 Jahren praktischer Baustellenerfahrung im Wiener Alt- und Neubau berät er Kunden fundiert zu Badsanierungen, Heizungsmodernisierungen, Gasprüfungen nach ÖVGW und barrierefreien Förderprojekten der Stadt Wien.

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