Gasleitung versetzen oder stilllegen beim Küchenumbau: Was gesetzlich erlaubt ist
- 1. Was Sie selbst nicht dürfen
- 2. Gasanschluss stilllegen: Der korrekte Weg nach ÖVGW
- 3. Leitung versetzen: Technische Regeln für Küchenumbauten
- 4. Sicherheits-Gassteckdosen: Was jetzt Standard ist
- 5. G10-Prüfung: Wann ist sie nach dem Umbau Pflicht?
- 6. Was kostet ein Küchenumbau mit Gasleitungsarbeiten?
- 7. Besonderheiten im Wiener Altbau
- 8. Häufige Fragen
1. Was Sie selbst nicht dürfen
In Österreich sind Arbeiten an Gasleitungen ausschließlich konzessionierten Gas- und Sanitärinstallateuren vorbehalten. Das regelt die Gewerbeordnung (GewO) und die ÖVGW-Richtlinien. Eigenmäßige Eingriffe sind verboten und gefährlich.
Was konkret verboten ist: Gasabsperrventil zudrehen und Rohr mit Stopfen verschließen, Leitungsführung eigenständig ändern, Gasherd an einem anderen Anschluss anklemmen, einen neuen Gasanschluss herstellen. All das ist keine Bagatelle, sondern kann zu Gasaustritt führen.
Was erlaubt ist: Den flexiblen Gasschlauch zwischen Absperrventil und Gasherd selbst anschließen oder trennen. Das ist die einzige Arbeiten, die Endverbraucher selbst machen dürfen, und auch nur wenn alle anderen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.
2. Gasanschluss stilllegen: Der korrekte Weg nach ÖVGW
Wer auf Induktion wechselt und den Gasanschluss nicht mehr braucht, muss ihn fachgerecht stilllegen. Das heißt nicht: Hahn zudrehen und fertig. Ein zugekehrter Gashahn kann wieder aufgedreht werden. Eine dauerhafte Stilllegung braucht mehr.
Korrekte Vorgehensweise nach ÖVGW: Der Installateur trennt die Stichleitung am Abzweig vom Hauptstrang. Das abgetrennte Rohrstück wird entgast (Restgas wird sicher abgeführt). Der Abzweig wird mit einer ÖVGW-geprüften Presskappe verschlossen, die dauerhaft gasdicht ist. Dann folgt eine Dichtheitsprüfung des verbliebenen Systems.
Wichtig: Die Stilllegung muss im Anlagenbuch dokumentiert werden. Wenn das Gebäude eine G10-Prüfung hatte und der Gasverteiler verändert wird, muss die Prüfung wiederholt werden.
3. Leitung versetzen: Technische Regeln für Küchenumbauten
Wenn der Gasherd an einen anderen Standort soll, zum Beispiel auf eine Kochinsel oder an eine andere Wandseite, muss die Gasleitung versetzt werden. Das ist machbar, aber an technische Regeln gebunden.
Material: Gasleitungen werden in Kupferrohr oder rostfreiem Edelstahlrohr verlegt. Flexible Wellrohre dürfen nur als kurze Stichleitung von der Wandausleitung zum Herd verwendet werden, nicht für die Führung durch Wände oder Schränke.
Leitungsführung: Gasleitungen dürfen nicht in geschlossenen Hohlräumen verlegt werden (z.B. in dichten Küchenschränken ohne Belüftung), weil sich austretendes Gas dort ansammeln könnte. Leitungen in der Wand müssen in einem Rohr-im-Rohr-System geführt sein, das Leckgas nach außen ableitet.
| Vorschrift | Anforderung |
|---|---|
| Abstand zu Elektroleitungen | Mindestens 10 cm Trennabstand |
| Führung in Wänden | Nur in Schutzhüllen mit Belüftungsöffnung |
| Führung in Schränken | Nur wenn Lüftung des Schrankraums sichergestellt |
| Rohrmaterial | Kupfer oder Edelstahl, korrosionsgeschützt |
| Dichtheitsprüfung | Nach jedem Umbau nach ÖNORM EN 1775 |
4. Sicherheits-Gassteckdosen: Was jetzt Standard ist
Ältere Küchen haben oft feste Gasanschlüsse, bei denen das Rohr direkt hinter dem Herd endet. Moderne Installationen verwenden Sicherheits-Gassteckdosen. Das sind Steckverbindungen, bei denen der Herd wie ein Stromstecker eingesteckt werden kann.
Die sicherste Variante ist die Gassteckdose mit integriertem thermisch auslösendem Absperrventil (TAE). Bei einem Küchenbrand und Temperaturen über 100 Grad schließt das Ventil automatisch und unterbricht die Gaszufuhr.
Bei einem Küchenumbau empfehlen wir immer den Einbau einer solchen Gassteckdose, auch wenn es keine Pflicht ist. Die Mehrkosten gegenüber einer festen Verbindung sind gering, der Sicherheitsgewinn ist erheblich.
5. G10-Prüfung: Wann ist sie nach dem Umbau Pflicht?
Die G10-Prüfung ist eine Gesamtprüfung der Gasanlage im Gebäude, vorgeschrieben nach ÖVGW-Richtlinie G10. Sie wird normalerweise alle 5 bis 15 Jahre fällig, abhängig vom Anlagentyp.
Nach einem Küchenumbau mit Gasleitungsarbeiten gilt: Wenn nur eine Stichleitung verändert oder stillgelegt wird und die Hauptanlage (Verteilleitungen, Therme) nicht berührt wird, braucht es keine neue G10-Gesamtprüfung. Es reicht eine Dichtheitsprüfung des veränderten Abschnitts.
Wenn aber die Hauptverteilung, ein Absperrventil am Hauptstrang oder eine Leitung zum Gasverteiler verändert wird, muss eine vollständige G10-Prüfung durchgeführt werden.
Mehr zur G10-Prüfung lesen Sie im Artikel Was ist die G10-Prüfung in Wien und wann ist sie Pflicht?
6. Was kostet ein Küchenumbau mit Gasleitungsarbeiten?
| Leistung | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Anschluss stilllegen (ÖVGW-konform, Dichtheitsprüfung) | 250 bis 450 Euro |
| Leitung um 1 bis 2 Meter versetzen | 400 bis 700 Euro |
| Leitung um 3 bis 5 Meter versetzen (durch Wand) | 700 bis 1.200 Euro |
| Gassteckdose mit TAE einbauen | 150 bis 250 Euro |
| Gesamter Küchenanschluss neu (Stilllegung alt + neue Steckdose) | 500 bis 900 Euro |
Diese Preise verstehen sich inkl. Material, Arbeitszeit und Dichtheitsprüfung. Ohne Dichtheitsprüfung darf eine Gasanlage nicht in Betrieb genommen werden.
7. Besonderheiten im Wiener Altbau
In Wiener Gründerzeithäusern aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert verlaufen Gasleitungen oft noch in gemauerten Schächten oder in der Decke. Sie bestehen manchmal aus Stahlleitungen, die im Laufe der Zeit korrodiert sind.
Wenn bei einem Küchenumbau solche alten Leitungsabschnitte zugänglich werden, müssen sie beurteilt werden. Ein Installateur, der eine alte Leitung schlechtem Zustand findet, ist verpflichtet, das zu dokumentieren. In schweren Fällen muss der gesamte Leitungsabschnitt bis zur nächsten Absperrung saniert werden, bevor er weiter betrieben werden darf.
Das kann beim Küchenumbau unerwartet Mehrkosten verursachen. Unser Betrieb bespricht das im Vorfeld mit dem Kunden, sobald wir den Zustand der Bestandsleitung beurteilen können.
Mehr zur Rohrsanierung ohne Aufstemmen lesen Sie im Artikel Wie funktioniert Rohrsanierung ohne Aufstemmen in Wien?
8. Häufige Fragen
- Darf ich meinen Gasherd einfach abklemmen und einen Elektroherd anstecken?
- Das Abklemmen des Gasschlauchs am Herd und das Aufdrehen des Absperrventils dürfen Sie selbst machen. Aber: Das Absperrventil muss dann auch dauerhaft geschlossen und gesichert sein. Eine offene Stichleitung mit nur zugekehrtem Ventil ist kein dauerhaft sicherer Zustand. Lassen Sie den Anschluss von einem Installateur fachgerecht stilllegen.
- Kann ich beim Küchenumbau die Gasleitung einfach in die neue Küchenrückwand verputzen?
- Nur wenn die Leitung fachgerecht geführt ist: im Schutzhüllrohr, mit Belüftungsöffnung am unteren Ende (damit Leckgas nach unten abfließen kann), und aus korrosionsgeschütztem Material. Eine Leitung, die einfach ohne Schutzhülle eingeputzt wird, entspricht nicht den ÖVGW-Anforderungen.
- Mein Küchenbauer sagt, er kümmert sich um die Gasleitung. Darf er das?
- Nein. Ein Tischler oder Kücheneinbauer darf keine Gasleitungsarbeiten durchführen, auch wenn er es anbietet. Diese Arbeiten sind ausschließlich konzessionierten Gas- und Sanitärinstallateuren vorbehalten. Wenn der Küchenbauer das trotzdem macht, haftet er für alle Folgeschäden und verliert den Gewährleistungsanspruch.
- Brauche ich nach dem Küchenumbau einen neuen Versicherungsnachweis?
- Die meisten Haushaltsversicherungen verlangen bei wesentlichen Veränderungen an der Gasanlage eine neue Prüfbescheinigung. Nach einem Umbau stellt der Installateur eine Inbetriebnahme-Bescheinigung aus. Diese sollten Sie zu Ihren Versicherungsunterlagen legen.
- Wie lange dauert eine Gasleitungs-Stilllegung in der Küche?
- Eine einfache Stilllegung eines Küchenanschlusses dauert 1 bis 2 Stunden inklusive Dichtheitsprüfung. Ein Versetzen der Leitung über mehrere Meter, speziell wenn durch Wände gebohrt werden muss, dauert 3 bis 5 Stunden.
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