„Raus aus Gas“ & Sanierungsbonus Wien 2026: Bis zu 75 % Förderquote sichern
- 1. Überblick: Welche Stellen zahlen was?
- 2. Die Bundesförderung über den Klimafonds
- 3. Wiener Landesförderung: Was die MA 50 dazugibt
- 4. Beide kombinieren: So holen Sie das Maximum heraus
- 5. Sauber Heizen für Alle: Für wen gilt die Sonderförderung?
- 6. Schritt für Schritt: Wie der Antrag läuft
- 7. Vier Fehler, die zur Ablehnung führen
- 8. Häufige Fragen
1. Überblick: Welche Stellen zahlen was?
Für Solarthermie in Wien gibt es zwei Förderebenen: die Bundesförderung über den österreichischen Klima- und Energiefonds (Klimafonds) und die Wiener Landesförderung über die MA 50 (Wohnbauförderung). Beide können gleichzeitig beantragt werden, solange die Förderungen zusammen nicht die tatsächlichen Kosten übersteigen.
Wichtig ist zu verstehen: Die Förderhöhen sind nicht statisch. Der Klimafonds passt die Bedingungen jährlich an. Was im Jänner gilt, kann sich im September ändern, wenn die Fördermittel ausgeschöpft sind. Dieses Dokument beschreibt den Stand 2026, aber eine Prüfung vor Antragstellung ist immer notwendig.
2. Die Bundesförderung über den Klimafonds
Der österreichische Klimafonds vergibt Förderungen für thermische Solaranlagen über das Programm Raus aus Öl und Gas und die allgemeine Umweltförderung. Für reine Solarthermie-Anlagen (Warmwasser oder kombiniert mit Heizungsunterstützung) gibt es Pauschalzuschüsse.
Für eine reine Warmwasser-Solaranlage (3 bis 7 m², 2 bis 4 Personen) beträgt der Bundeszuschuss 2026 rund 1.500 bis 2.500 Euro. Für eine Anlage mit Heizungsunterstützung (10 bis 14 m², Kombispeicher) steigt der Zuschuss auf 2.500 bis 4.000 Euro.
Die Förderung wird über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt. Antrag online stellen, genehmigen lassen, dann erst bauen, Rechnung hochladen, Geld erhalten. Die Reihenfolge ist fix: Antrag immer vor Baubeginn.
3. Wiener Landesförderung: Was die MA 50 dazugibt
Die Stadt Wien fördert über die MA 50 (Wohnbauförderung) thermische Solaranlagen für Wiener Wohngebäude. Der Zuschuss liegt bei 500 bis 1.500 Euro für Warmwasseranlagen, je nach Anlagengröße und ob ein Gasheizungsersatz vorliegt.
Voraussetzungen für die Wiener Landesförderung: Das Gebäude muss in Wien stehen. Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden. Die Anlage muss von einem konzessionierten Betrieb installiert werden. Für Miethäuser gelten andere Regelungen als für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.
4. Beide kombinieren: So holen Sie das Maximum heraus
| Anlage | Bundesförderung (ca.) | Wien MA 50 (ca.) | Gesamt (ca.) |
|---|---|---|---|
| Warmwasser 2 Personen (3,5 m²) | 1.500 Euro | 600 Euro | 2.100 Euro |
| Warmwasser 4 Personen (6 m²) | 2.000 Euro | 900 Euro | 2.900 Euro |
| Heizungsunterstützung (12 m²) | 3.500 Euro | 1.400 Euro | 4.900 Euro |
Die Gesamtförderung deckt bei einer 4-Personen-Warmwasseranlage (Gesamtkosten ca. 7.000 bis 8.000 Euro) rund 35 bis 40 Prozent der Investition. Bei der größeren Heizungsunterstützungsanlage (Kosten ca. 14.000 Euro) deckt sie 30 bis 35 Prozent.
5. Sauber Heizen für Alle: Für wen gilt die Sonderförderung?
Haushalte im unteren Einkommensdrittel können über die Sonderaktion Sauber Heizen für Alle des Klimafonds bis zu 100 Prozent der Umbaukosten gefördert bekommen. Das gilt beim vollständigen Wechsel weg von fossilen Energieträgern.
Einkommensgrenze 2026: Unter etwa 40.000 Euro Jahresbruttoeinkommen für Einzelpersonen, unter etwa 66.000 Euro für Paare. Das ist grob das untere Drittel. Die genauen Grenzen prüft der Klimafonds anhand des Steuerbescheids.
Für Solarthermie als Ergänzung (wenn Gas weiterläuft) gilt diese 100-Prozent-Regelung nicht. Sie gilt nur beim vollständigen Heizungstausch auf ein erneuerbares System. Wenn die Solarthermie zusammen mit einem Wärmepumpentausch eingebaut wird, kann sie in die Gesamtrechnung einfließen.
6. Schritt für Schritt: Wie der Antrag läuft
- Angebot vom konzessionierten Installateur einholen. Das Angebot braucht die genauen Anlagendaten (Kollektorfläche, Speichervolumen, Hersteller).
- Bundesantrag auf foerderungsantrag.klimafonds.gv.at stellen. Das geht online, dauert 15 bis 30 Minuten.
- Wiener Antrag bei der MA 50 stellen (online oder per Post). Beide Anträge haben separate Formulare.
- Genehmigungsbescheide abwarten. Das dauert 4 bis 8 Wochen.
- Erst nach Erhalt der Genehmigung mit dem Bau beginnen. Dann Rechnung hochladen und Auszahlung beantragen.
Mehr Informationen zu Ertragsberechnungen für Solaranlagen finden Sie im Artikel Wie viel Ertrag bringt eine Solaranlage in Wien?
Aktuelle Informationen zu den Bundesförderprogrammen finden Sie auf der Website des österreichischen Klimafonds.
7. Vier Fehler, die zur Ablehnung führen
Fehler 1: Antrag nach Baubeginn. Das ist der häufigste Ablehnungsgrund. Wenn die Anlage schon montiert ist, wenn der Antrag eingeht, ist er ungültig. Keine Ausnahmen.
Fehler 2: Nicht konzessionierter Betrieb. Die Förderung verlangt eine Rechnung von einem konzessionierten Fachbetrieb. Selbstmontage oder Rechnung eines nicht zugelassenen Betriebs führt zur Ablehnung.
Fehler 3: Falsches Antragsformular. Die KPC hat mehrere Programme. Wer im falschen Programm beantragt, bekommt keine oder eine niedrigere Förderung. Die KPC-Hotline hilft bei der Zuordnung.
Fehler 4: Barzahlung. Die meisten Förderprogramme verlangen Zahlung per Überweisung als Nachweis. Barzahlungsquittungen werden nicht akzeptiert.
8. Häufige Fragen
- Kann ich die Förderung auch als Mieter beantragen?
- Grundsätzlich ist der Eigentümer der Antragsteller für bauliche Maßnahmen. Als Mieter können Sie den Vermieter auf die Förderungen hinweisen und ihn um den Einbau bitten. Wenn Sie eine Genehmigung des Vermieters haben und selbst zahlen, kann in bestimmten Programmen auch der Mieter antragsberechtigt sein. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
- Gibt es Förderungen auch für die Wartung einer bestehenden Solaranlage?
- Nein. Förderungen gibt es nur für die Neuinstallation oder den Komplettaustausch einer Anlage. Wartungskosten werden nicht bezuschusst. Die Kosten für regelmäßige Wartung sind aber steuerlich als Instandhaltungskosten absetzbar, wenn die Anlage im Zusammenhang mit vermieteten Räumen steht.
- Wie lange dauert es, bis das Geld auf meinem Konto ist?
- Nach Einreichung der fertigen Abrechnung (Rechnung + Zahlungsbeleg + Fotos der Anlage) dauert die Auszahlung bei der KPC normalerweise 6 bis 12 Wochen. Die Wiener MA-50-Förderung kann 4 bis 8 Wochen dauern. Planen Sie das in Ihrer Finanzierung ein.
- Kann ich die Förderung für eine Anlage beantragen, die ich schon 2024 gebaut habe?
- Nein. Rückwirkende Anträge für bereits gebaute Anlagen werden nicht angenommen. Die Förderung gilt ausschließlich für Anlagen, bei denen der Antrag vor dem Baubeginn eingereicht wurde. Das ist eine Grundvoraussetzung aller Klimafonds-Programme.
- Bekomme ich auch Förderung, wenn ich nur den Speicher tausche?
- Nur der Speichertausch ohne gleichzeitige Kollektorneuinstallation ist in den meisten Programmen nicht förderfähig. Die Förderung gilt für komplette Anlagen oder den Kollektortausch plus Speicher zusammen. Ein reiner Speichertausch läuft meist ohne Förderung ab.
- Energieberatung durch die Energieberatung Wien (oder registrierten Energieberater).
- Erstellung des meisterlichen Angebots durch die Allkommerz GmbH.
- Online-Registrierung des Projekts auf dem Bundes-Förderportal (kpc.at).
- Fachgerechte Umsetzung und Inbetriebnahme durch unser Team.
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