Gaszähler anmelden & entsperren bei den Wiener Netzen: Der behördliche Ablauf

Gaszähler anmelden & entsperren bei den Wiener Netzen: Der behördliche Ablauf
Kurze Antwort: Die Anmeldung läuft in drei Stufen: Gasliefervertrag abschließen, Fertigstellungsmeldung durch den Installateur einreichen, dann Termin mit den Wiener Netzen für Zählermontage. Ohne Installateurbefund nach ÖVGW G10 schaltet der Netzbetreiber keinen Zähler auf. Rechnen Sie mit 5 bis 10 Werktagen vom Einreichen bis zum Aufdrehen des Gases.
Inhaltsverzeichnis

1. Wann muss ein Gaszähler neu angemeldet werden?

Es gibt mehrere Situationen, in denen Sie einen Gaszähler bei den Wiener Netzen neu anmelden müssen. Nicht jede Situation ist gleich komplex:

  • Neubau oder Erstbezug: In einer neuen Wohnung oder einem neuen Haus, das noch nie einen Gasanschluss hatte, muss alles von Grund auf eingerichtet werden. Das dauert am längsten.
  • Reaktivierung nach Stilllegung: Wenn ein Gaszähler länger als 12 Monate gesperrt oder stillgelegt war, behandeln die Wiener Netze ihn wie eine Neuanmeldung. Die gesamte Gasanlage muss erneut geprüft werden.
  • Umbau der Gasanlage: Wenn Sie bei einer Küchenrenovierung die Gasleitungen verlegt haben oder einen neuen Herd angeschlossen wurde, ist eine neue Fertigstellungsmeldung fällig. Das gilt auch dann, wenn der Zähler weiter läuft.
  • Wohnungszusammenlegung: Wenn zwei Wohnungen zu einer werden und beide eigene Gaszähler hatten, muss eine Zählerzusammenlegung beantragt werden.
  • Umzug als Mieter: Als neuer Mieter einer Wohnung schließen Sie lediglich einen neuen Liefervertrag ab. Den Zähler selbst müssen Sie nicht neu anmelden, solange die Anlage unverändert ist.

Wichtig zu wissen: Kein Gasgerät darf in Betrieb genommen werden, bevor der Netzbetreiber den Anschluss freigegeben hat. Wer das missachtet, verletzt die Sicherheitsvorschriften und riskiert seinen Versicherungsschutz.

2. Der 3-Stufen-Prozess bei den Wiener Netzen

Das Verfahren für eine Neuanmeldung läuft immer in drei Schritten ab. Schritt 2 kann nur von einem konzessionierten Installateur durchgeführt werden:

  1. Gasliefervertrag abschließen: Sie wählen zuerst einen Gaslieferanten in Wien. Die bekannteste Option ist Wien Energie, es gibt aber auch andere Anbieter. Nach dem Vertragsabschluss erhalten Sie Ihren Zählpunktcode. Das ist eine 33-stellige Nummer, die jeden Gasanschluss in Österreich eindeutig identifiziert. Ohne diesen Code kann der Installateur die Fertigstellungsmeldung nicht einreichen.
  2. Fertigstellungsmeldung durch den Installateur: Ein konzessionierter Gasinstallateur prüft Ihre gesamte Gasanlage. Er führt eine Dichtheits- und Druckprüfung nach ÖVGW G10 durch. Wenn alles in Ordnung ist, erstellt er den Installateurbefund und übermittelt die Fertigstellungsanzeige elektronisch an das Portal der Wiener Netze. Das ist der zeitkritischste Schritt, denn hier muss alles stimmen.
  3. Zählermontage durch Wiener Netze: Nach Eingang der Fertigstellungsmeldung vereinbaren die Wiener Netze einen Montagetermin. Ein Techniker kommt vor Ort, montiert oder entsperrt den Zähler und bringt die Plombierung an. Erst danach fließt Gas.
Praxis-Tipp von Sebastian Winter: Starten Sie den Prozess mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Einzug. In der Praxis entstehen Verzögerungen durch fehlendes Kaminvorbefund vom Rauchfangkehrer. Beauftragen Sie den Rauchfangkehrer parallel zum Installateur, nicht danach.

3. Welche Unterlagen und Befunde werden gebraucht?

Für die Fertigstellungsmeldung braucht der Installateur folgende Dokumente. Manche müssen von anderen Fachleuten ausgestellt werden:

DokumentAusgestellt vonWann nötig
Dichtheits- und Druckprüfbericht nach ÖVGW G10Konzessionierter GasinstallateurImmer
KaminvorbefundZuständiger RauchfangkehrermeisterBei allen Gasgeräten mit Abgasanlage (Therme, Herd mit Abluftanschluss)
Inbetriebnahmeprotokoll der GasthermeInstallateur oder Hersteller-KundendienstBei neuer Therme oder neuem Gerät
Baubewilligung oder NutzungsfreigabeGemeinde / BaurechtsabteilungBei Neubauten
ZählpunktcodeGaslieferantImmer

Den Kaminvorbefund stellt der Rauchfangkehrermeister aus, der für Ihren Bezirk zuständig ist. In Wien ist die Zuständigkeit nach Bezirken geregelt. Fragen Sie den Vermieter oder Hausverwalter, wer Ihren Rauchfang kehrt. Alternativ finden Sie die zuständigen Meister auf der Website der Landesinnung Wien.

Zum Thema G10-Prüfung lesen Sie mehr im Artikel Was ist die G10-Prüfung in Wien und wann ist sie Pflicht?

4. Was kostet die Anmeldung?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:

LeistungKosten (ca.)
Gasanlage prüfen und Fertigstellungsmeldung erstellen150 bis 400 Euro (je nach Anlagengröße)
Zählermontage durch Wiener Netze (Standardgebühr)80 bis 180 Euro
Kaminvorbefund durch Rauchfangkehrer60 bis 120 Euro
Inbetriebnahme Gastherme (falls neu)100 bis 200 Euro

Die Gesamtkosten für eine unkomplizierte Anmeldung liegen typischerweise zwischen 400 und 800 Euro. Bei einer aufwendigeren Anlage (Neubau, umfangreiche Leitungsarbeiten) können sie höher liegen.

5. Wie lange dauert der Prozess?

Wenn alle Unterlagen bereitliegen, sind die Zeitspannen überschaubar:

  • Gasliefervertrag abschließen: 1 bis 3 Werktage nach Online-Antrag.
  • Rauchfangkehrertermin: Oft die längste Wartezeit, 5 bis 15 Werktage je nach Bezirk und Auslastung.
  • Installateur-Prüfung und Meldungseinreichung: An einem Tag, wenn die Anlage in Ordnung ist.
  • Zählertermin durch Wiener Netze: 3 bis 7 Werktage nach Eingang der Meldung.

Realistisch: Wenn Sie alle Beteiligten gleichzeitig beauftragen, schaffen Sie den Prozess in 2 bis 3 Wochen. Wenn Sie sequenziell vorgehen (erst Vertrag, dann Installateur, dann Rauchfangkehrer), dauert es 4 bis 6 Wochen.

Für weitere Informationen zu Fristen und Verfahren empfiehlt sich die offizielle Seite der Wiener Netze zum Thema Gas.

6. Die häufigsten Fehler bei der Anmeldung

Aus der Praxis kennen wir die Stolpersteine, die zu Verzögerungen führen:

  • Kaminvorbefund fehlt: Der häufigste Grund für eine abgelehnte Fertigstellungsmeldung. Ohne dieses Dokument reicht der Installateur gar nicht erst ein. Beauftragen Sie den Rauchfangkehrer so früh wie möglich.
  • Falsche oder veraltete Zählpunktnummer: Die 33-stellige Nummer muss exakt stimmen. Ein einziger falscher Buchstabe führt zu einer Ablehnung ohne Fehlermeldung an Sie.
  • Leitungen nicht abgedrückt: Wenn der Installateur die Leitung nicht auf Dichtheit getestet hat, muss er nachkommen. Das kostet Zeit und eventuell einen zweiten Besuchstermin.
  • Gerät bereits in Betrieb: Manche Eigentümer schalten die alte Therme selbst an, bevor der Zähler offiziell aufgedreht ist. Das ist ein Verstoß gegen die Gasanschlussverordnung und kann bei einem Schadensfall die Versicherung ungültig machen.
  • Installateursbetrieb ohne Konzession: Nur konzessionierte Betriebe dürfen beim Portal der Wiener Netze einreichen. Eine Fertigstellungsmeldung von einem nicht konzessionierten Betrieb wird abgelehnt.

7. Sonderfall: Stillegung und Reaktivierung eines Gaszählers

Manchmal wird ein Gaszähler vorübergehend stillgelegt. Das passiert, wenn eine Wohnung über längere Zeit leer steht oder wenn Bauarbeiten den Gasanschluss vorübergehend unmöglich machen.

Bei einer Stillegung wird der Zähler ausgebaut oder gesperrt. Die laufenden Netzgebühren entfallen. Die Wiener Netze verrechnen für die Stillegung eine einmalige Gebühr von rund 80 bis 150 Euro.

Bei der Reaktivierung nach mehr als 12 Monaten gilt das Gerät als Neuanschluss. Die Gasanlage muss vollständig nach aktuellem ÖVGW-Standard geprüft werden. Ältere Leitungen aus den 1970er- oder 1980er-Jahren entsprechen oft nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und müssen saniert werden, bevor der Zähler wieder aufgedreht wird.

Beim Thema Leitungssanierung ohne große Bauarbeiten lesen Sie mehr im Artikel Wie funktioniert Rohrsanierung ohne Aufstemmen in Wien?

8. Häufige Fragen

Kann ich die Anmeldung selbst einreichen?
Nein. Die Fertigstellungsmeldung darf nur ein konzessionierter Gasinstallateur einreichen. Als Privatperson haben Sie keinen Zugang zum Einreichportal der Wiener Netze. Das ist eine gesetzliche Sicherheitsvorschrift, keine bürokratische Willkür.
Was passiert, wenn ich ohne angemeldeten Zähler Gas verbrauche?
Der Betrieb von Gasgeräten ohne aktiven Zähler und Freigabe durch den Netzbetreiber ist verboten. Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz. Die Wiener Netze können bei einer Kontrolle den Anschluss sofort sperren und eine Verwaltungsstrafe verhängen.
Muss ich als Mieter den Gaszähler auf meinen Namen ummelden?
Ja, als Mieter schließen Sie mit dem Gaslieferanten einen eigenen Liefervertrag für den Zählpunkt Ihrer Wohnung ab. Das ist aber keine technische Ummeldung der Anlage, sondern nur ein vertraglicher Vorgang. Keine Prüfungen nötig, wenn die Anlage unverändert bleibt.
Wie lange ist ein Installateurbefund gültig?
Der Befund nach ÖVGW G10 ist für die Fertigstellungsmeldung nur gültig, wenn er aktuell ist. In der Praxis heißt das: Er sollte nicht älter als 30 Tage sein, wenn er bei den Wiener Netzen eingereicht wird. Befunde aus früheren Jahren werden nicht akzeptiert.
Was kostet es, wenn der Installateur zweimal kommen muss?
Wenn beim ersten Besuch ein Mangel gefunden wird (zum Beispiel eine undichte Leitung), muss der Installateur nach der Reparatur erneut die Dichtheitsprüfung durchführen. Ein zweiter Besuch wird mit dem üblichen Stundensatz verrechnet. Das vermeiden Sie, indem Sie vor der Prüfung alle bekannten Mängel reparieren lassen.
Sebastian Winter Gas- und Sanitärtechnikermeister

Über den Autor: Sebastian Winter

Konzessionierter Gas- & Sanitärtechnikermeister • Allkommerz GmbH

Sebastian Winter führt den traditionsreichen Wiener Meisterbetrieb in der Hetzendorfer Straße 77–79a. Mit über 15 Jahren praktischer Baustellenerfahrung im Wiener Alt- und Neubau berät er Kunden fundiert zu Badsanierungen, Heizungsmodernisierungen, Gasprüfungen nach ÖVGW und barrierefreien Förderprojekten der Stadt Wien.

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