Förderung für barrierefreies Bad in Wien 2026: MA 25, FSW & Pflegekasse erklärt
- 1. Was gibt es und wie viel: Die drei Förderquellen
- 2. MA 25 Wohnbauförderung: Die wichtigste Förderung für Eigentümer und Mieter
- 3. FSW und PVA: Förderung bei bestehender Pflegestufe
- 4. Was genau gefördert wird
- 5. Antrag stellen: Ablauf und Fristen
- 6. Die häufigsten Fehler bei der Einreichung
- 7. Mieter oder Eigentümer: Wer darf beantragen?
- 8. Häufige Fragen
1. Was gibt es und wie viel: Die drei Förderquellen
Für einen barrierefreien Badumbau in Wien gibt es drei separate Förderquellen, die unabhängig voneinander beantragt werden können.
Erstens: Die MA 25 (Magistratsabteilung 25, Wohnbauförderung) der Stadt Wien. Das ist die zentrale Förderung für bauliche Maßnahmen. Sie zahlt einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss von bis zu 35% der anerkennbaren Kosten, maximal 4.200 Euro.
Zweitens: Der FSW (Fonds Soziales Wien) oder die PVA (Pensionsversicherungsanstalt). Diese Förderung ist zusätzlich zur MA 25 möglich, aber nur wenn eine anerkannte Pflegestufe ab Stufe 1 vorliegt. Sie deckt vor allem Hilfsmittel und Adaptierungen ab.
Drittens: Krankenkasse (ÖGK oder BVAEB). Für medizinisch indizierte Hilfsmittel wie spezielle Dusch-WCs oder Hebelifter kann ein Antrag auf Kostenbeteiligung bei der Krankenkasse gestellt werden.
In der Praxis: Wer alle drei Quellen nutzt und eine Pflegestufe hat, kann zwischen 40 und 60% der Gesamtkosten eines barrierefreien Badumbaus gefördert bekommen.
2. MA 25 Wohnbauförderung: Die wichtigste Förderung
Die MA 25 (Referat für Wohnungsverbesserung) fördert den altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnräumen. Für das Bad bedeutet das: bodengleiche Dusche, verbreiterte Türen, barrierefreies WC, unterfahrbarer Waschtisch, festverankerte Haltegriffe.
Förderhöhe: 35% der anerkennbaren Baukosten, maximal 4.200 Euro als einmaliger, nicht rückzahlbarer Barzuschuss. "Anerkennbar" bedeutet: Die Kosten müssen durch Rechnungen eines konzessionierten Meisterbetriebs belegt sein und sich auf förderfähige Maßnahmen beziehen.
Voraussetzungen: Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein. Der Umbau muss den technischen Anforderungen der ÖNORM B 1600 entsprechen. Die Arbeiten müssen von einem konzessionierten Meisterbetrieb ausgeführt werden.
Was die MA 25 nicht fördert: rein optische Maßnahmen ohne Barrierefreiheitskomponente (neue Fliesen, neue Armaturen ohne ÖNORM-B-1600-Bezug), Eigenleistung, Material aus dem Baumarkt ohne Rechnung.
3. FSW und PVA: Förderung bei bestehender Pflegestufe
Wenn eine Person in der Wohnung eine anerkannte Pflegestufe hat (Pflegegeld-Stufe 1 bis 7), gibt es zwei zusätzliche Fördermöglichkeiten.
Der FSW (Fonds Soziales Wien) finanziert über das Programm "Wohnraum-Adaptierung" bauliche Maßnahmen, die für die Pflege oder Selbstständigkeit der Person notwendig sind. Die Förderhöhe hängt vom Einkommen und der Pflegestufe ab. Ein Sozialberater des FSW macht eine Bedarfserhebung vor Ort.
Die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) hat ein eigenes Programm für Wohnraumanpassungen für Pensionisten. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen und Hilfsmittel, die die Pflege zu Hause ermöglichen. Auch hier ist eine Bedarfserhebung nötig.
Wichtig: FSW und PVA fördern unabhängig von der MA 25. Man kann alle drei Förderungen gleichzeitig beantragen. Die Abläufe sind parallel, nicht sequenziell.
4. Was genau gefördert wird
| Maßnahme | MA 25 förderfähig | Technische Anforderung |
|---|---|---|
| Bodengleiche Dusche | Ja | Max. 2 cm Niveauunterschied, rutschfest R10/B nach DIN 51097 |
| Erhöhtes WC oder Dusch-WC | Ja | Sitzhöhe 46 bis 48 cm, Stützgriffe beidseits |
| Unterfahrbarer Waschtisch | Ja | Flachform-Siphon, Beinfreiheit für Rollstuhl |
| Türverbreiterung auf 80 bis 90 cm | Ja | Schwellenlos, lichte Durchgangsbreite nach ÖNORM B 1600 |
| Festverankerte Haltegriffe | Ja | Mauerverankerung, mindestens 100 kg Belastbarkeit |
| Neue Fliesen ohne Barrierefreiheit | Nein | Rein optisch, kein ÖNORM-B-1600-Bezug |
| Dusch-WC als Hilfsmittel | Nein (aber FSW/ÖGK) | Hilfsmittelantrag separat bei FSW oder Krankenkasse |
Zur Planung was technisch gefordert wird: Welche Maße braucht ein barrierefreies Bad nach ÖNORM B 1600?
5. Antrag stellen: Ablauf und Fristen
Der Ablauf für die MA 25 Förderung ist klar und muss in dieser Reihenfolge eingehalten werden.
Schritt 1: Besichtigung und Kostenvoranschlag. Ein konzessionierter Meisterbetrieb besichtigt das Bad, nimmt alle relevanten Maße ab und erstellt einen normgerechten Kostenvoranschlag mit allen förderfähigen Positionen.
Schritt 2: Antrag bei der MA 25 einreichen. Der Antrag wird mit dem Kostenvoranschlag eingereicht, vor Baubeginn. Online oder postalisch. Die MA 25 prüft die Unterlagen und schickt eine Förderzusage oder Nachforderung.
Schritt 3: Förderzusage abwarten. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Förderzusage vorliegt. Das ist die kritischste Regel.
Schritt 4: Bauausführung durch konzessionierten Betrieb. Der Umbau wird fachgerecht durchgeführt.
Schritt 5: Abschlussrechnung und Auszahlung. Nach Abschluss der Arbeiten werden Schlussrechnung und Fertigstellungsmeldung bei der MA 25 eingereicht. Die Förderung wird direkt auf das Konto überwiesen.
6. Die häufigsten Fehler bei der Einreichung
Fehler 1: Bau vor Förderzusage beginnen. Das ist der häufigste und schwerwiegendste Fehler. Wird mit dem Bau begonnen, bevor die schriftliche Zusage vorliegt, wird der Antrag abgelehnt. Ausnahmslos.
Fehler 2: Kostenvoranschlag ohne ÖNORM-B-1600-Positionen. Ein normaler Kostenvoranschlag reicht nicht. Der Betrieb muss die förderfähigen Positionen explizit ausweisen und die technischen Anforderungen (Maße, Materialien) belegen.
Fehler 3: Eigenleistung oder Materialien ohne Rechnung. Die MA 25 fördert nur Leistungen konzessionierter Betriebe mit ordentlicher Rechnung. Eigenleistung und Baumaterialien ohne Montagerechnung sind nicht förderfähig.
Fehler 4: Falscher Antragsteller. Der Antrag muss von der Person gestellt werden, die in der Wohnung wohnt oder Eigentümerin ist. Nicht vom Installateur, nicht von einem Familienmitglied ohne Hauptwohnsitz.
7. Mieter oder Eigentümer: Wer darf beantragen?
Sowohl Wohnungseigentümer als auch Hauptmieter können die MA 25 Förderung beantragen. Bei Mietern muss die schriftliche Zustimmung des Vermieters vorliegen, bevor der Antrag eingereicht wird.
Mieter müssen außerdem beachten: Die Förderung wird für barrierefreie Maßnahmen gewährt, die dauerhaft in der Wohnung bleiben. Ein unterfahrbarer Waschtisch kann beim Auszug nicht mitgenommen werden. Beim Auszug können Mieter nach §10 MRG Investitionsersatz vom Vermieter verlangen. Mehr dazu: Wer zahlt Badsanierung in der Mietwohnung?
Für Gemeindebau (Wiener Wohnen) und Genossenschaftswohnungen: Die MA 25 Förderung ist auch hier möglich. Die schriftliche Zustimmung wird von der Hausverwaltung eingeholt. Bei Wiener Wohnen gibt es ein eigenes Formular für den Umbauantrag.
8. Häufige Fragen
- Muss ich die MA 25 Förderung zurückzahlen?
- Nein. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss. Sie müssen die Wohnung nicht für eine bestimmte Zeit behalten. Es gibt keine Bindungsfrist wie bei manchen anderen Wohnbauförderungen.
- Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags bei der MA 25?
- In der Regel 4 bis 8 Wochen. Bei vollständigen Unterlagen geht es schneller. Wenn Nachforderungen kommen (fehlende Dokumente, unklare Positionen im Kostenvoranschlag), verlängert sich die Bearbeitung entsprechend. Planen Sie den Antrag mindestens 2 bis 3 Monate vor dem geplanten Baubeginn ein.
- Kann ich auch nur Haltegriffe fördern lassen, ohne das ganze Bad umzubauen?
- Ja. Die Montage von fachgerecht verankerten Haltegriffen ist eine eigenständig förderfähige Maßnahme. Sie müssen nicht das gesamte Bad sanieren, um die Förderung zu bekommen. Auch ein einzelner Umbauschritt (z.B. nur WC erhöhen und Griff montieren) kann beantragt werden.
- Ich habe schon mit dem Umbau begonnen. Kann ich jetzt noch Förderung beantragen?
- Nein. Wenn der Bau bereits begonnen hat, wird der MA 25 Antrag abgelehnt. Es gibt keine Ausnahme. Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, lohnt sich die Frage, ob noch nicht begonnene Teile (z.B. Haltegriffe, die noch nicht montiert sind) separat beantragt werden können.
- Gibt es eine Einkommensgrenze für die MA 25 Förderung?
- Für die barrierefreie Badförderung der MA 25 gibt es 2026 keine strikte Einkommensgrenze wie bei der allgemeinen Wohnbauförderung. Die Förderung ist auf die Maßnahme und das Gebäudealter ausgerichtet, nicht auf das Einkommen. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt auf der Website der MA 25, da Förderkriterien sich jährlich ändern können.
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